Flächennutzungsplan
Das zentrale Instrument des Städtebaurechtes ist die Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Zuständig für die Bauleitplanung ist die Gemeinde, die die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellt. Diese kommunale Planungshoheit ist durch Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz geschützt.
Den Flächennutzungplan der Gemeinde Ottobrunn können Sie hier einsehen:
Der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne können in der Bauverwaltung auch zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.