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Bebauungspläne

Das zentrale Instrument des Städtebaurechtes ist die Bauleitplanung. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Zuständig für die Bauleitplanung ist die Gemeinde, die die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellt. Diese kommunale Planungshoheit ist durch Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz geschützt.

Alle in Ottobrunn gültigen Bebauungspläne sind auch hier abrufbar. Anbieter dieses Dienstes ist das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung.

Auch können die Pläne in der Bauverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

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