Schulen & Schulsprengel
Hier bekommen Sie Informationen zu den Schulen und den Schulsprengeln.
Schulsprengeleinteilung
Für Grund- und Mittelschulen gilt das Schulsprengelprinzip (§42 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG). Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder Mittelschule ihre Schulpflicht in der Schule erfüllen, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Welchem Schulsprengel Ihre Adresse zugeordnet ist, können Sie über den BayernAtlas nachvollziehen.
Schulsprengeleinteilung im BayernAtlas
- Suchen Sie Ihre Straße
- Vergrößern Sie die Seite bis Sie die Hausnummer erkennen können und klicken dann auf Ihre Hausnummer
- Im Anschluss erscheint ein Fenster mit der zugeteilten Grund- und Mittelschule