Die Gemeinde Ottobrunn erhebt keine Kurtaxe.
Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung
Der Kurbeitrag kann in den staatlich anerkannten Kurorten, Luftkurorten und Erholungsorten von denjenigen Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Gemeindegebiet aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.
Stand: 29.01.2022
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