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Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit

Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung kann jede Gemeinde in der Benutzungssatzung für ihren Friedhof eigenverantwortlich regeln, ob bzw. welche Genehmigungen oder Anzeigen für gewerbliche Tätigkeiten auf dem Friedhof erforderlich sind.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Standesamt / Friedhofswesen
Gemeinde Ottobrunn

  • +49 89 60808-103
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 8:00 - 12:00

Angelika Lazar

Sachbearbeiterin

Standesamt und Friedhofswesen

Katharina Schipp

Sachbearbeiterin

Standesamt und Friedhofswesen

Monika Sigl

stellvertretende Abteilungsleiterin

Leiterin Standesamt und Friedhofswesen

Doreen Wilhelm

Sachbearbeiterin

Standesamt und Friedhofswesen

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