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Abwasserentsorgung; Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf

Für den Bereich "Entwässerung" ist der Zweckverband München-Südost zuständig.


Zweckverband München-Südost
Haidgraben 1
85521 Ottobrunn
Tel. 089 608091-0
E-Mail: poststelle@zvmso.bayern.de
Webseite: www.zvmso.de

Sonstiges
Gemeinde Ottobrunn

  • +49 89 60808-103
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00
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    Freitag 8:00 - 12:00

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