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Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister

Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Angelika Lazar

stellvertretende Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

Katharina Schipp

Standesbeamtin

Standesamt und Friedhofswesen

Doreen Wilhelm

Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

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