- +49 89 60808-504
- +49 89 60808-25004
- standesamt@ottobrunn.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Geburt im Ausland; Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister
Eine Geburt im Ausland kann im deutschen Geburtenregister nachbeurkundet werden.
Stand: 21.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Standesamt und Friedhofswesen
Standesbeamtin
Standesamt und Friedhofswesen
Sachgebietsleiterin
Standesamt und Friedhofswesen