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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen erfolgen in Ottobrunn dadurch, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter „https://www.ottobrunn.de/rathaus-online/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen“ bekannt gegeben wird. 

Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist, erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung hier auf dieser Website und zusätzlich durch Anschlag an der Gemeindetafel. Die Gemeindetafel befindet sich vor dem Rathaus der Gemeinde Ottobrunn, Rathausplatz 1, 85521 Ottobrunn.

Ansprechpartner:

Abteilung Hauptamt
Tel. 089 / 60808-510
E-Mail: hauptamt@ottobrunn.de