Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen erfolgen in Ottobrunn durch Niederlegung in der Gemeindeverwaltung und Anschlag an die im Ortsgebiet aufgestellten Gemeindetafeln. Bitte beachten Sie daher dort die entsprechenden Anschläge. Als zusätzlichen Service finden Sie diese auch hier.
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Bekanntmachung der Satzung zur Regelung des gemeindlichen Verfassungsrechts
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Bekanntmachung der neuen Geschäftsordnung des Gemeinderats
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 146 für das Grundstück Rosenheimer Landstraße 69
Hinweis auf die Bekanntmachung an der gemeindlichen Bekanntmachungstafel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 146 für das Grundstück Rosenheimer Landstraße 69, Fl.Nrn. 1690/26 und 1690/60
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung -
Der Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 146 aufzustellen und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 146 wird gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Bestandsgebäude durch einen Neubau zu ersetzen, da das Bestandsgebäude nicht mehr den funktionalen und ökologischen Anforderungen entspricht. Geplant ist ein dreigeschossiger Baukörper, der Flucht, Traufhöhe und Firsthöhe des nördlich angrenzenden Nachbargebäudes aufnimmt. Auf die bisherige Auskragung des Gebäudes nach Westen in Richtung Rosenheimer Landstraße, wird verzichtet. Stattdessen ist der neu geplante Baukörper länger als der Bestandsbau und schließt die hier derzeit bestehende Lücke. Das Gebäude soll als sogenannter Holzhybridbau realisiert werden. Da der bestehende Bebauungsplan Nr. 10 R (3. Änderung) das geplante Nutzungsmaß nicht zulässt, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.
Der vorhabenbezogenene Bebauungsplan Nr. 146 soll im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Planungsumgriff ist auf dem Lageplan vom 07.05.2026, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Der aktuelle Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Begründung und Vorhabenplänen sowie bereits vorliegenden Gutachten wird in der Zeit vom 26.05.2026 bis einschließlich 06.07.2026 im Internet veröffentlicht. Folgende Gutachten liegen vor:
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Stand 15.09.2025
- Regenentwässerung, Stand 12.11.2025
- Geotechnisches Gutachten, Stand 25.09.2025
- Schallimmissionsprognose, Stand 24.11.2025
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.ottobrunn.de/onlinerathaus/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen und im Geoportal Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ einsehbar.Die Verkehrserhebungen zum Bebauungsplangebiet Stand Oktober 2024 können in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während des oben genannten Zeitraums in Papierform im Rathaus der Gemeinde Ottobrunn, Rathausplatz 1, im Foyer des Erdgeschosses, während der allgemeinen Öffnungszeiten für jedermann zur Einsicht ausgelegt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauverwaltung@ottobrunn.de. Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Ottobrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht wird.
Weiterführende Dokumente:
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Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 142 für die Grundstücke Haidgraben 1, 1 a und Jägerweg 8
Hinweis auf die Bekanntmachung an der gemeindlichen Bekanntmachungstafel
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 142 für die Grundstücke Haidgraben 1, 1 a und Jägerweg 8 (Zweckverband München-Südost), FlNrn. 1548/3, 1548/8, 1548/14 und eine Teilfläche von FlNr. 1002/1 (Haidgraben)
- Öffentlichkeitsbeteiligung -
Der Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 142 einschließlich Begründung in der Fassung vom 19.02.2026 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Der Zweckverband München-Südost beabsichtigt auf den Grundstücken Haidgraben 1 und 1 a sowie Jägerweg 8 (Fl.Nrn. 1548/3, 1548/8, 1548/14,1002/1 TF) eine Neuordnung des bestehenden
Wertstoffhofes durch den Neubau von Büroflächen, Betriebswohnungen, Gastronomie und die Erweiterung / Erneuerung von zwei Tiefgaragen.Die betroffenen Grundstücke liegen in drei verschiedenen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen.
Für Fl.Nr.1548/3 gilt Bebauungsplan Nr. 101 (5. Änderung), für die Fl.Nrn. 1548/8 und 1548/14 der Bebauungsplan Nr. 72 und für die FlNr. 1002/1 der Bebauungsplan Nr. 79. Da die bestehenden
Bebauungspläne das geplante Nutzungsmaß nicht zulassen, sollen sie im Rahmen ihres Geltungsbereichs durch die neue Planung ersetzt werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist
erforderlich, um städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden und positiv auf die Gestaltung des Ortsbildes im Geltungsbereich hinzuwirken.Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Planungsumgriff ist auf dem Lageplan vom 06.05.2026, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 142 einschließlich Begründung sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen im Internet wird bekannt gemacht.Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen zur Beteiligung (Planentwurf, textliche Festsetzungen, Begründung, Gutachten sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Internet vom 26.05.2026 bis einschließlich 06.07.2026 veröffentlicht und können online auf unserer Internetseite unter folgendem Link
https://www.ottobrunn.de/online-rathaus/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen und im Geoportal Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.Die erfolgten Änderungen gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wurden in den Planunterlagen in blau und in der Verkehrsuntersuchung in rot markiert.
Die Anlagen des Gutachtens zur Regenwasserbewirtschaftung können in der Bauverwaltung der Gemeinde eingesehen werden.Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ottobrunn, Rathausplatz 1, Bauverwaltung, vor Zimmer 4.07, für jedermann zur Einsicht aus. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauverwaltung@ottobrunn.de.
Die Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Ottobrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hättekennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weiterführende Dokumente:
- Lageplan
- Planzeichnung
- Festsetzungen
- Begründung
- Anlage 1: Machbarkeitsstudie_Plaene
- Anlage 2: Verkehrsuntersuchung
- Anlage 3: Schalltechnische Untersuchung
- Anlage 4: Artenschutzrechtliche_Relevanzprüfung
- Anlage 5: Regenwasserbewirtschaftung
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur 5. Teiländerung des BPL Nr. 104 „Technik & Innovationspark TIP"
Hinweis auf die Bekanntmachung an der gemeindlichen Bekanntmachungstafel
Vorhabenbezogener Bebauungsplan zur 5. Teiländerung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 104 „Technik & Innovationspark TIP" für das Grundstück Caroline-Herschel-Straße 100, FlNrn. 1504/30 u. 1504/85
- Öffentlichkeitsbeteiligung -
Der Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 5. Teiländerung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 104 „Technik & Innovationspark TIP" einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Mit der Bebauungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für die Änderung der Art der Nutzung von internetbasiertem Versandhandel in die Nutzung für:
- Betrieb eines Schulungszentrums für die interne und externe Aus- und Weiterbildung
- Betrieb eines Showrooms mit permanenter Produktausstellung
- Betrieb eines Vertriebs- und Kundencenters für elektronische Komponenten und Bauteile insbesondere zum Zwecke der Anwendungsvorführung und des Vertriebs mit dem Schwerpunkt Fabrikautomation, Automatisierungstechnik, Robotik, Elektromobilität und aufladbare Energie-Systeme
- Betrieb von Brennstoffzellen zur Versorgung des Technologie- und Innovationszentrums mit regenerativer elektrischer Energie sowie zur Anwendungsvorführung der Brennstoffzellen-technologie
- Betrieb eines Labors zur Forschung und Entwicklung in den vorgenannten Kategorien
- Betrieb eines Lagers inklusive Annahme und Versand von Waren betreffend der vorgenannten Kategorien
- Allgemeine Bürotätigkeiten im Sinne der vorgenannten Kategorien Betrieb einer Werkstatt sowie eines Teststandes für das TUM Hyperloop Programm
Es wird eine Wiederholung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB notwendig, da in die 5. TeiIänderung die weiteren zwischen 2020 und 2024 genehmigten Nutzungen mit aufgenommen werden sollen. Hier handelt es sich um:- die Errichtung eines Teststandes im Außenbereich (TUM Hyperloop) und Nutzungsänderung einer Teilfläche der Halle von Lager zu Werkstatt
- die Errichtung und der Betrieb einer Stromerzeugungsanlage unter Nutzung von grünem Wasserstoff (Errichtung von Wasserstoffbrennstoffzellen sowie eines Wasserstofftanks auf dem
Grundstück).
Außerdem wurden die Festsetzungen an den mittlerweile gängigen Standard in Bezug auf Dach-und Fassadenbegrünung, Photovoltaik, Pflanzgebote sowie Stellplätze angepasst.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Planungsumgriff ist auf dem Lageplan vom 04.05.2026, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur 5. Teiländerung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 104 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan
und Begründung sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet wird bekannt gemacht.Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen zur Beteiligung (Planentwurf mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Internet vom 26.05.2026 bis einschließlich 06.07.2026 veröffentlicht und können online auf unserer Internetseite unter folgendem Link https://www.ottobrunn.de/online-rathaus/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen und im Geoportal Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ottobrunn, Rathausplatz 1, Bauverwaltung, vor Zimmer 4.07, für jedermann zur Einsicht aus. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauverwaltung@ottobrunn.de.
Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Ottobrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weiterführende Dokumente:
- Lageplan
- Bebauungsplan
- Begründung
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Anlage 1 vom Vorhaben- und Erschließungsplan
- Anlage 2 vom Vorhaben- und Erschließungsplan
- Immissionsschutzuntersuchung
- Überarbeitung der Immissionsschutzuntersuchung
- Wesentliche Umweltbezogene Stellungsnahmen
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten
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Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 127 für den Bereich Zaunkönigstraße
Hinweis auf die Bekanntmachung an der gemeindlichen Bekanntmachungstafel
Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 127 für den Bereich Zaunkönigstraße 15, Fl.Nrn. 1514/36, 1514/50, 1514/51, 1514/52 und 1514/14 (TF)
- Öffentlichkeitsbeteiligung -
Der Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderates hat in seiner Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 127 für den Bereich Zaunkönigstraße 15 einschließlich Begründung gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, das Grundstück im Sinne der Innenentwicklung mit einem modernen Mehrfamilienhaus mit vier Geschossen zzgl. eines zurückgesetzten Staffelgeschosses sowie einer Tiefgarage zu bebauen. Da der bestehende Bebauungsplan Nr. 5 das geplante Nutzungsmaß nicht zulässt, ist die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Es wird eine Wiederholung des Verfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB notwendig, da der Planungsumgriff stark verkleinert wurde. Der neue Planungsumgriff ist auf dem Lageplan vom 06.05.2026, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, dargestellt.
Die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 127 einschließlich Begründung sowie der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet wird bekannt gemacht. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Bebauungsplanunterlagen zur Beteiligung (Planentwurf, textliche Festsetzungen, Begründung mit Gutachten sowie nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen) werden im Internet vom 26.05.2026 bis einschließlich 06.07.2026 veröffentlicht und können online auf unserer Internetseite unter folgendem Link https://www.ottobrunn.de/online-rathaus/bekanntmachungen/amtliche-bekanntmachungen und im Geoportal Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die genannten Unterlagen im oben genannten Zeitraum während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ottobrunn, Rathausplatz 1, Bauverwaltung, vor Zimmer 4.07, für jedermann zur Einsicht aus. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: bauverwaltung@ottobrunn.de.
Die Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Ottobrunn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weiterführende Dokumente:
- Lageplan
- Bebauungsplan
- Festsetzungen
- Begründung
- Datenschutzrechtliche Informationspflichten
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Verfahren § 4a Abs 3 BauGB
- Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Verfahren § 3 Abs 2 BauGB BürgerInnen
- Anlage 1: Kartierbericht Artenschutz
- Anlage 2: Verschattungsgutachten
- Anlage 3: Schallschutzgutachten
- Anlage 4: Geotechnischer Bericht
- Anlage 5: Gründungsempfehlung
- Anlage 6: Verkehrsgutachten
- Anlage 7: Baulandberechung
- Anlage 8: Abstandsflächen
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Ergebnis der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl (Kommunalwahl): Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 148
Hinweis auf die Bekanntmachung an den gemeindlichen Bekanntmachungstafeln
Bebauungsplan Nr. 148 für das Gebiet östlich der Rosenheimer Landstraße, südlich der Putzbrunner Straße, westlich der Rathausstraße und nördlich Naupliaallee
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2026 beschlossen, für das Gebiet östlich der Rosenheimer Landstraße, südlich der Putzbrunner Straße, westlich der Rathausstraße und nördlich Naupliaallee einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Baugesetzbuch durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinde Ottobrunn ortsüblich bekanntgemacht.
Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, insbesondere Ferienwohnungen nach § 13 a Baunutzungsverordnung (BauNVO) auszuschließen, um vor dem Hintergrund des äußerst angespannten Wohnungsmarktes den bestehenden Wohnraum zu sichern. Zugleich soll der im Plangebiet bestehende Wohnraum vor dem von Ferienwohnungen ausgehenden Störpotential geschützt werden.
Der Planungsumgriff ist auf dem Lageplan vom 29.12.2025, der Bestandteil des Beschlusses und der Bekanntmachung ist, dargestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans sowie der Beschluss können während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Ottobrunn, Rathausplatz 1, Bauverwaltung, Zimmer 4.07, eingesehen werden.
Weiterführende Dokumente: Lageplan
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Verzeichnis der Baudenkmäler in Ottobrunn (im Bayerischen Denkmal-Atlas einsehbar)
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege führt eine Denkmalliste, in der alle bekannten Denkmäler in Bayern eingetragen sind. Diese Liste wurde in den vergangenen Jahren überprüft und zugleich digitalisiert. Auch für die Gemeinde Ottobrunn liegt die Denkmalliste jetzt digital vor und ist im Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de/) für jeden zugänglich.
Auf der Grundlage von amtlichen Karten und Luftbildern der bayerischen Vermessungsverwaltung informiert der Atlas über den aktuellen Stand der Bau- und Bodendenkmäler sowie Ensembles in ganz Bayern. Die Bodendenkmäler werden flächenscharf in ihrer derzeit bekannten Ausdehnung dargestellt. Zu jedem Objekt gibt es Fachinformationen mit einer Kurzbeschreibung, bei vielen Baudenkmälern wird diese durch Fotos ergänzt.
Die Liste für die Gemeinde Ottobrunn können Sie hier einsehen.
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Gremiensitzungen
Detaillierte Informationen zu den terminierten Gremiensitzungen, wie zum Beispiel Tagesordnungen oder Beschlusslisten finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Dieses finden Sie hier.
Ansprechpartner:
Abteilung Hauptamt
Tel. 089 / 60808-510
E-Mail: hauptamt@ottobrunn.de