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Geburt; Anzeige

Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt. 

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Angelika Lazar

stellvertretende Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

Katharina Schipp

Standesbeamtin

Standesamt und Friedhofswesen

Doreen Wilhelm

Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

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