Die Gemeinde Ottobrunn erhebt keine Zweitwohnungssteuer. Fragen zu diesem Thema beantwortet die genannte Ansprechpartnerin.
Zweitwohnungsteuer; Zahlung
Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 16.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Steuern
Gemeinde Ottobrunn
- +49 89 60808-25015
- steuern@ottobrunn.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung