Sprungziele

Wohnsitz; Abmeldung

Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.

Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Meldeamt
Gemeinde Ottobrunn

  • +49 89 60808-25006
  • meldeamt@ottobrunn.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 8:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Elena Fuchsluger

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Michaela Greiner

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Bärbel Klöser

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Mirjam Kristahn

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Helga Neumann

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Alle Leistungen