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Sterbefall; Anzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.

Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Angelika Lazar

stellvertretende Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

Katharina Schipp

Standesbeamtin

Standesamt und Friedhofswesen

Doreen Wilhelm

Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

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