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Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Schülerbeförderung; Beantragung der Kostenfreiheit des Schulweges
Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler obliegt den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Freigabevermerk
Stand: 09.06.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Familie, Bildung und Soziales
Gemeinde Ottobrunn
Maja Bauder-Stojko
Sachbearbeiterin
Abteilung Familie, Bildung und Soziales