Für diesen Bereich ist das Landratsamt München, Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten, zuständig.
Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.
Stand: 07.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
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