Für diesen Bereich ist das Landratsamt München, Fachbereich 4.4.1 - Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten, zuständig.
Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung
Landwirtschafts- und Erwerbsgartenbaubetriebe müssen die Verbrennung von strohigen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)