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Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Elena Fuchsluger

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Michaela Greiner

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Bärbel Klöser

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Mirjam Kristahn

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Helga Neumann

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

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