- +49 89 60808-505
- +49 89 60808-25005
- ordnungsamt@ottobrunn.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Parkgebühren; Zahlung
Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).
Stand: 31.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
stellvertretender Abteilungsleiter
Ordnungsamt und Gewerbe
Abteilungsleiter
Ordnungsamt