Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig.
Im nachfolgenden verlinkten Dokument - Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister - können Sie einsehen, in welcher Höhe Gebühren anfallen und wie diese zu entrichten sind.
Wenn Sie eine Person suchen (z. B. frühere Bekannte, Schulfreunde) so besteht für Sie die Möglichkeit, bei der jeweiligen Meldebehörde oder über das Internet (gegen Gebühr) eine Melderegisterauskunft zu beantragen.
Stand: 13.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Auskünfte aus dem Melderegister sind gebührenpflichtig.
Im nachfolgenden verlinkten Dokument - Gebühren für Auskünfte aus dem Melderegister - können Sie einsehen, in welcher Höhe Gebühren anfallen und wie diese zu entrichten sind.
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00
und nach Vereinbarung