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Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Stand: 03.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiter
Friedhofswesen
Sachbearbeiterin
Standesamt / Friedhofswesen
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Standesamt und Friedhofswesen
Standesbeamtin
Standesamt und Friedhofswesen
Sachgebietsleiterin
Standesamt und Friedhofswesen