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Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Beschreibung
Hauptamt
Gemeinde Ottobrunn

  • +49 89 60808-25010
  • hauptamt@ottobrunn.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 8:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

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