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Geräte- und Maschinenlärmschutz; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Wenn der Betrieb lauter Maschinen und Geräte außerhalb der dafür zulässigen Zeiten aus wichtigen Gründen zwingend erforderlich ist, kann im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Stand: 18.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiterin
Ordnungsamt
stellvertretender Abteilungsleiter
Ordnungsamt und Gewerbe