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Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung
Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.
Stand: 07.07.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Abteilungsleiter
Ordnungsamt