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Gebäudesanierung; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
Für im Inland belegene Gebäude in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können erhöhte Abschreibungen bei den Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 07.04.2026
Redaktionell verantwortlich: Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal)
Bauverwaltung
Gemeinde Ottobrunn