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Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung

Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.

Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Rechtsbehelf
Andreas Brunner

Sachbearbeiter

Friedhofswesen

Maike Buchmeier

Sachbearbeiterin

Standesamt / Friedhofswesen

Angelika Lazar

stellvertretende Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

Katharina Schipp

Standesbeamtin

Standesamt und Friedhofswesen

Doreen Wilhelm

Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

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