- +49 89 60808-504
- +49 89 60808-25004
- standesamt@ottobrunn.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
Die Gemeinden müssen erforderliche Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume vorhalten. Das gilt nicht, soweit dafür kein öffentliches Bedürfnis besteht. Dies ist vor allem dann der Fall, soweit ein kirchlicher Friedhof den Bedarf ausreichend abdeckt.
Stand: 12.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiter
Friedhofswesen
Sachbearbeiterin
Standesamt / Friedhofswesen
stellvertretende Sachgebietsleiterin
Standesamt und Friedhofswesen
Standesbeamtin
Standesamt und Friedhofswesen
Sachgebietsleiterin
Standesamt und Friedhofswesen