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Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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Feuer im Freien; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung
Möchten Sie ein offenes Feuer (z.B. ein Lagerfeuer) entfachen, müssen die vom offenen Feuer ausgehenden Gefahren besonders berücksichtigt werden. Insbesondere sind bestimmte Abstände zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Abteilungsleiter
Ordnungsamt