- +49 89 60808-513
- +49 89 60808-25013
- bauverwaltung@ottobrunn.de
Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Erbbaurecht; Informationen zur Bestellung durch die Gemeinde
Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.
Stand: 04.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Sachbearbeiter
Bauverwaltung
Abteilungsleiter
Bauverwaltung und Wirtschaft