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Bußgeldbescheid bei Ordnungswidrigkeit; Einspruch
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Stand: 04.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
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