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Montag 8:00 - 12:00
Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Bürgerantrag; Einreichung
Mithilfe eines Bürgerantrags können Bürger das zuständige kommunale Organ verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer Sitzung zu befassen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Hauptamt
Gemeinde Ottobrunn