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Abwasserentsorgung; Entrichtung einer Kleineinleiterabgabe

Nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes und dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG) sind die Gemeinden dazu verpflichtet, für Kleineinleiter eine Abwasserabgabe an das Land zu bezahlen.

Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf

Für den Bereich "Entwässerung" ist der Zweckverband München-Südost zuständig.

Zweckverband München-Südost
Haidgraben 1
85521 Ottobrunn
Tel. 089 608091-0
E-Mail: poststelle@zvmso.bayern.de
Webseite: www.zvmso.de

Sonstiges
Gemeinde Ottobrunn

  • +49 89 60808-103
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 8:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen