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Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Elena Fuchsluger

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Michaela Greiner

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Bärbel Klöser

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Mirjam Kristahn

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Helga Neumann

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

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