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Dienstag 8:00 - 12:00
Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
Freitag 8:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Wahlschein und Briefwahlunterlagen; Beantragung
Wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal, sondern per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal abstimmen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Zusammen mit dem Wahlschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen müssen, erhalten Sie auch die Briefwahlunterlagen.
Stand: 26.05.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
stellvertretender Abteilungsleiter
Ordnungsamt und Gewerbe
Abteilungsleiter
Ordnungsamt