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Mittwoch 8:00 - 12:00
Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme; Beantragung einer Genehmigung
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet benötigen Sie für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Grundstück grundsätzlich eine Genehmigung.
Stand: 24.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
stellvertretende Abteilungsleiterin
Bauverwaltung
Abteilungsleiter
Bauverwaltung und Wirtschaft