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Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Stand: 25.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
stellvertretender Abteilungsleiter
Ordnungsamt und Gewerbe
Abteilungsleiter
Ordnungsamt