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Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Rechtsgrundlagen
Meldeamt
Gemeinde Ottobrunn

  • +49 89 60808-25006
  • meldeamt@ottobrunn.de
  • Montag 8:00 - 12:00
    Dienstag 8:00 - 12:00
    Mittwoch 8:00 - 12:00
    Donnerstag 8:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00
    Freitag 8:00 - 12:00

    und nach Vereinbarung

Elena Fuchsluger

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Michaela Greiner

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Bärbel Klöser

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Mirjam Kristahn

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Helga Neumann

Sachbearbeiterin

Melde- und Passwesen

Alle Leistungen