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Ehename; Erklärung

Sie und Ihr Ehepartner können als Ehenamen den Geburtsnamen eines Ehepartners, den aktuell geführten Namen eines Ehepartners oder einen Doppelnamen aus den Namen beider Ehepartner wählen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Kosten
Angelika Lazar

stellvertretende Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

Katharina Schipp

Standesbeamtin

Standesamt und Friedhofswesen

Doreen Wilhelm

Sachgebietsleiterin

Standesamt und Friedhofswesen

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