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Baden, Betreten und Befahren von Eisflächen; Erlass von Regelungen

Das Landesstraf- und Verordnungsgesetz ermöglicht den Gemeinden und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Regelungen über das Baden sowie das Betreten und Befahren von Eisflächen zu erlassen.

Beschreibung

In Ottobrunn gibt es weder Seen noch Bäche, daher gibt es in diesem Bereich auch keinen Erlass.

Ordnungsamt
Gemeinde Ottobrunn

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