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Gemeinderat
Gemeinderat

Der Ottobrunner Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen Ersten Bürgermeister und 24 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Die Sitzungen des Gemeinderats werden vom Ersten Bürgermeister, der auch Vorsitzender dieses Gremiums ist, einberufen.
Der Gemeinderat tagt im Allgemeinen am letzten Mittwoch eines jeden Monats. Die Ausschüsse des Gemeinderats kommen ebenfalls jeweils einmal im Monat zu Sitzungen zusammen.
Die personelle Besetzung des Gemeinderats und seiner Ausschüsse, die aktuellen Sitzungstermine und weitere Informationen rund um die gemeindlichen Gremien finden Sie hier.
Gemäß Art. 29 der Bayerischen Gemeindeordnung wird die Gemeinde durch den Gemeinderat verwaltet, soweit nicht der Erste Bürgermeister selbständig entscheidet. Der Begriff „verwaltet“ ist im weitesten Sinne zu verstehen und umfasst nicht nur die nach außen gerichtete so genannte hoheitliche Tätigkeit, sondern auch die rein internen, geschäftsordnungs- und haushaltsmäßigen Maßnahmen sowie die gesamte nicht hoheitliche, sprich privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde. Mit der Formulierung „verwaltet“ ist klargestellt, dass der Gemeinderat der Exekutive zugeordnet wird und kein Parlament ist. Art. 29 der Bayerischen Gemeindeordnung enthält eine eindeutige Zuständigkeitsvermutung zu Gunsten des Gemeinderats. Während der Erste Bürgermeister für alle laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen, zuständig ist, entscheidet der Gemeinderat bzw. einer seiner Ausschüsse über den gesamten restlichen Aufgabenbereich.
Zur Entlastung des Gesamtgemeinderats bestehen der Hauptausschuss, der Planungsausschuss, der Bauausschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss. Deren Zuständigkeiten sind im Einzelnen in der Geschäftsordnung für den Gemeinderat festgelegt.
Die Ausschüsse bestehen aus dem Ersten Bürgermeister (Vorsitzender) und jeweils 10 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat eine Sonderstellung. Er wird von einem ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglied geleitet und besteht aus insgesamt 4 ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern.